Vertrag kündigen

Häufige Fragen und Antworten

  • Wer kündigt meinen bisherigen Vertrag?
    Gern übernehmen wir für Sie alle Formalitäten mit Ihrem bisherigen Anbieter. Damit wir Ihren aktuellen Telefonanschluss kündigen und Ihre jetzigen Rufnummern übernehmen können, benötigen wir von Ihnen lediglich einen Anbieterwechselauftrag (Portierung). Sie können den Anbieterwechsel auch noch nachträglich beauftragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie im Bestellvorgang den Anbieterwechsel direkt mit beauftragen. 
    Sollten Sie für Internet, Kabel-TV oder Preselection zusätzlich Verträge bei anderen Anbietern haben, müssen Sie diese Verträge selbst kündigen. Reichen Sie jedoch diese Kündigungen unbedingt erst ein, nachdem wir Ihnen einen voraussichtlichen Anschlusstermin mitgeteilt haben.
    Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie jetzt keine Vertragsverlängerungen durch z. B. Tarifwechsel eingehen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre E-Mail Adresse nicht mitnehmen können und diese bei Ihrem alten Anbieter verbleibt. Bei den meisten Anbietern können Sie Ihre E-Mail Adresse jedoch weiternutzen. Hier reicht der Besuch im Kundenzentrum oder ein Anruf bei der Kundenhotline, um Ihre E-Mail Adresse auch ohne Vertrag beim Altanbieter nutzbar zu machen.
    Bitte lassen Sie sich in dem Gespräch mit dem Altanbieter auf keine Vertragsänderung oder -verlängerung ein.
    Adressen von sogenannten Freemail-Anbietern (z.B. GMX, Google, Yahoo) können weiter genutzt werden.
  • Wann wird mein alter Vertrag gekündigt?

    Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, werden wir den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik an Ihrem Standort gewährleistet ist.

    Alles rund ums Thema Anbieterwechsel erfahren Sie auf unserer Informationsseite. 

  • Wie kann ich doppelte Kosten vermeiden, wenn alter und neuer Vertrag gleichzeitig laufen?
    Im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 wird die Versorgungsverpflichtung geregelt.
    Wenn Sie einen Anbieterwechsel beauftragt haben, Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter jedoch endet, muss dieser Sie solange weiterversorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zu TNG geklärt sind.
    Am Tag der Umschaltung kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
    Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.
  • Kann ich nach Ende der Mindestvertragslaufzeit meines TNG-Vertrages den Anbieter wechseln?

    Mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie selbstverständlich den TNG-Anschluss kündigen und, wenn Sie es wünschen, auch wieder einen kupferbasierten Anschluss bei einem anderen Anbieter beauftragen. In Zukunft wird es auch möglich sein, die bestehenden Glasfasernetze über andere Anbieter zu nutzen. Fragen Sie Ihren gewünschten Anbieter, ob diese Verfügbarkeit vorliegt.

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