Anbieterwechsel-Service

Wir kümmern uns um Kündigung des Alt-Vertrages und Mitnahme Ihrer Rufnummer

Am besten bei
Vertrags-
abschluss beauftragen

Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme

Nutzen Sie unseren Anbieterwechsel-Service, um den Wechsel von Ihrem aktuellen Internet- und Telefonanbieter zu uns reibungslos durchführen zu lassen. Gleichzeitig können Sie auch die Rufnummernmitnahme beauftragen.

Am besten entscheiden Sie sich direkt bei Vertragsabschluss für den Anbieterwechsel durch uns.

Vorteile unseres Anbieterwechsel-Services

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Wir übernehmen die Kommunikation
Wir kontaktieren Ihren aktuellen Anbieter und kümmern uns um alle Formalitäten
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Keine doppelten Kosten
Sie müssen erst dann für den Glasfaseranschluss zahlen, wenn Ihr bisheriger Vertrag beendet ist und Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen
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Keine Versorgungslücke
Wir kündigen Ihren aktuellen Vertrag in Abstimmung mit dem Aktivierungstermin für Ihren neuen Glasfaseranschluss

Anbieterwechsel-Service nach Vertragsschluss

Sie können den Anbieterwechsel auch noch nach Vertragsabschluss beantragen. Dies sollte vor Ihrem Aktivierungstermin geschehen, damit wir diesen an den Kündigungstermin bei Ihrem vorherigen Anbieter anpassen können und es nicht zu Verzögerungen kommt.

Checkliste für eine reibungslose Rufnummernmitnahme

Haben Sie an alles gedacht?

  • Anbieter: Haben Sie uns den richtigen Anbieter genannt, bei dem wir die Rufnummernmitnahme beantragen sollen?  
  • Anschlussinhaber:in: Sind Sie der/die Anschlussinhaber:in beim alten Anbieter? Wenn nein, geben Sie bitte den Namen der Person an, die im Vertrag steht (zum Beispiel Ehepartner:in oder Mitbewohner:in). Denken Sie auch daran alle Vornamen anzugeben, wenn Sie dies beim alten Vertrag getan haben.  
  • Adresse: Ist die Adresse korrekt, die Sie für die Portierung angegeben haben? 
  • Rufnummer: Gibt es die Rufnummer noch? Prüfen Sie bitte, ob alle Rufnummern noch existieren, die wir für Sie portieren sollen und ob die Rufnummer korrekt ist, die Sie angegeben haben. 

Häufige Kundenfragen zum Anbieterwechsel

  • Wer kündigt meinen bisherigen Vertrag?
    Gern übernehmen wir für Sie alle Formalitäten mit Ihrem bisherigen Anbieter. Damit wir Ihren aktuellen Telefonanschluss kündigen und Ihre jetzigen Rufnummern übernehmen können, benötigen wir von Ihnen lediglich einen Anbieterwechselauftrag (Portierung). Sie können den Anbieterwechsel auch noch nachträglich beauftragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie im Bestellvorgang den Anbieterwechsel direkt mit beauftragen. 
    Sollten Sie für Internet, Kabel-TV oder Preselection zusätzlich Verträge bei anderen Anbietern haben, müssen Sie diese Verträge selbst kündigen. Reichen Sie jedoch diese Kündigungen unbedingt erst ein, nachdem wir Ihnen einen voraussichtlichen Anschlusstermin mitgeteilt haben.
    Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie jetzt keine Vertragsverlängerungen durch z. B. Tarifwechsel eingehen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre E-Mail Adresse nicht mitnehmen können und diese bei Ihrem alten Anbieter verbleibt. Bei den meisten Anbietern können Sie Ihre E-Mail Adresse jedoch weiternutzen. Hier reicht der Besuch im Kundenzentrum oder ein Anruf bei der Kundenhotline, um Ihre E-Mail Adresse auch ohne Vertrag beim Altanbieter nutzbar zu machen.
    Bitte lassen Sie sich in dem Gespräch mit dem Altanbieter auf keine Vertragsänderung oder -verlängerung ein.
    Adressen von sogenannten Freemail-Anbietern (z.B. GMX, Google, Yahoo) können weiter genutzt werden.
  • Wann wird mein alter Vertrag gekündigt?

    Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, werden wir den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik an Ihrem Standort gewährleistet ist.

    Alles rund ums Thema Anbieterwechsel erfahren Sie auf unserer Informationsseite. 

  • Ab wann muss ich für meinen TNG-Glasfaseranschluss zahlen?

    Sie müssen erst dann für den Glasfaseranschluss zahlen, wenn Ihr bisheriger Vertrag beendet ist und Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen. 

  • Kann ich meine Rufnummern behalten?

    Ja, Sie können Ihre Rufnummern behalten, wenn die Ortsnummer (Vorwahl) gleich bleibt. Damit wir Ihre aktuellen Rufnummern übernehmen können, benötigen wir von Ihnen lediglich einen Anbieterwechselauftrag (Portierung). Es ist jedoch möglich, dass Ihr Altanbieter eine Bearbeitungsgebühr erhebt.

    Alle Informationen zum Anbieterwechsel können Sie auf unserer Informationsseite nachlesen. 

  • Wie kann ich doppelte Kosten vermeiden, wenn alter und neuer Vertrag gleichzeitig laufen?
    Im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 wird die Versorgungsverpflichtung geregelt.
    Wenn Sie einen Anbieterwechsel beauftragt haben, Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter jedoch endet, muss dieser Sie solange weiterversorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zu TNG geklärt sind.
    Am Tag der Umschaltung kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
    Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.
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