Glasfaserausbau Mittlere Geest, Ostholstein, Südangeln, Probstei

Häufige Fragen und Antworten

  • Können Kunden in den gut versorgten Gemeindeteilen (schwarze Flecken) einen Vertrag bei TNG abschließen?

    Grundsätzlich sollten alle Bewohner in den schwarzen Flecken bei Interesse einen TNG-Vertrag abschließen. Es ist durchaus möglich, dass in den gut versorgten Gemeindeteilen (schwarze Flecken) Straßenzüge, Siedlungen und auch einzelne Haushalte schlechter versorgt sind und damit zu den weißen Flecken zählen. Generell können Haushalte aus den schwarzen Flecken nicht über die kommunalen Netze versorgt werden. Ein Vertrag wäre somit gegenstandslos. TNG wird jedoch diese Verträge über ein eigenes Glasfasernetz berücksichtigen, wenn der Gesamtausbau in der Gemeinde erfolgt und die Quote in den "schwarzen“ Gemeindeteilen dies zulässt.

  • Was sind weiße und was sind schwarze Flecken?

    Die Zweckverbände in Ostholstein, der Mittleren Geest, der Probstei sowie in Südangeln und auch die Stadtwerke Soltau haben den öffentlichen Auftrag, in unterversorgten Teilen der jeweiligen Gemeinden ein Glasfasernetz zu bauen. Die unterversorgten Gemeindeteile, die sogenannten weißen Flecken, verfügen über eine Bandbreite < 30 Mbit/s. Gemeindeteile, in denen eine höhere Bandbreite verfügbar ist, heißen schwarze Flecken und dürfen nicht im Rahmen des geförderten Projekts ausgebaut werden. TNG wird jedoch in diesen gut versorgten Gebieten prüfen, ob ein eigenes Glasfasernetz errichtet und betrieben werden kann, wenn der Gesamtausbau in den jeweiligen Gemeinden erfolgt und die Quote in den "schwarzen“ Gemeindeteilen dies zulässt.

  • Warum dürfen die Zweckverbände nur in den schlecht versorgten Gebieten das Glasfasernetz ausbauen?

    Zur Finanzierung des Glasfasernetzes erhalten die Zweckverbände Zuschüsse vom Bund. Diese Infrastrukturzuschüsse setzen voraus, dass das Glasfasernetz nach den Regeln der Bezuschussung gebaut wird (Materialkonzept des Bundes u. ä.). Dazu gehört auch, dass die Bezuschussung nur für infrastrukturschwache Gebiete mit einer Bandbreitenverfügbarkeit < 30 Mbit/s verwendet wird.

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