Häufige Fragen und Antworten
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Wie läuft der Wechsel ab, wenn ich von einem anderen DSL-Anbieter zu TNG wechseln möchte?
Einfach, schnell und unkompliziert. TNG übernimmt grundsätzlich alle Formalitäten zum Anschlusswechsel für Sie: Die Kündigung Ihres Anschlusses bei Ihrem bisherigen Anbieter, die Übernahme der Rufnummer/n und den Telefonbucheintrag. TNG kündigt nach Auftragseingang automatisch Ihren Telefonanschluss für Sie, egal bei welchem Anbieter. Bitte kündigen Sie diesen keinesfalls selbst, damit ein reibungsloser Wechsel gewährleistet ist. Ein Portierungsauftrag dient dazu, den Anschluss bei Ihrem bisherigen Telekommunikationsunternehmen (= Netzbetreiber, z. B. Deutsche Telekom, Vodafone usw.) zu kündigen und zur Übernahme Ihrer bisherigen Rufnummern. Wenn Sie Ihre bisherige Telefonnummern behalten möchten, ist dies innerhalb eines Ortsnetzes kein Problem. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre bisherige Telefongesellschaft für die Mitnahme der Rufnummern ein geringes Entgelt verlangen kann.
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Wann bekomme ich meine Zugangsdaten und den gegebenenfalls gebuchten Router?
Ihre Zugangsdaten und den entsprechenden Router (FRITZ!Box 7590) bekommen Sie vor Ihrem Schaltungstermin per Post oder, sofern beauftragt, direkt von unserem Techniker im Rahmen der Vor-Ort-Installation.
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Wie kann ich meinen Eintrag ins Telefonbuch festlegen?
Sie haben mit Abschluss des Vertrages die Möglichkeit festzulegen, ob und welchen Eintrag Sie wünschen. Dabei können Sie sich entscheiden, ob Ihre Daten in elektronischen Verzeichnissen, bei der Telefonauskunft oder in gedruckten Medien aufgenommen werden sollen und welche Daten mitgeteilt werden dürfen.
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Welche maximale Geschwindigkeit kann mein DSL-Anschluss erreichen?
Die Geschwindigkeit der Übertragung hängt von den physikalischen und technischen Gegebenheiten Ihres Anschlusses ab. Die Leitungslänge ist hier in der Regel ein entscheidener Faktor.
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Ist DSL bei mir verfügbar?
Um festzustellen, ob TNG Ihre Region mit DSL versorgt, führen Sie einfach kostenlos und unverbindlich unsere Verfügbarkeitsprüfung durch.
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