Anbieterwechsel

Wir kündigen Ihren alten Vertrag in Abstimmung mit dem Aktivierungstermin Ihres neuen Glasfaseranschlusses. Alles was Sie wissen müssen rund um den Anbieterwechsel finden Sie hier.

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Bestellung und Beratung, Anbieterwechsel, Vertragsservice

Anbieterwechsel-Service

Nutzen Sie unseren Anbieterwechsel-Service, um den Wechsel von Ihrem aktuellen Internet- und Telefonanbieter zu uns reibungslos durchführen zu lassen.

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Häufige Fragen und Antworten

  • Wer kündigt meinen bisherigen Vertrag?
    Gern übernehmen wir für Sie alle Formalitäten mit Ihrem bisherigen Anbieter. Damit wir Ihren aktuellen Telefonanschluss kündigen und Ihre jetzigen Rufnummern übernehmen können, benötigen wir von Ihnen lediglich einen Anbieterwechselauftrag (Portierung). Sie können den Anbieterwechsel auch noch nachträglich beauftragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie im Bestellvorgang den Anbieterwechsel direkt mit beauftragen. 
    Sollten Sie für Internet, Kabel-TV oder Preselection zusätzlich Verträge bei anderen Anbietern haben, müssen Sie diese Verträge selbst kündigen. Reichen Sie jedoch diese Kündigungen unbedingt erst ein, nachdem wir Ihnen einen voraussichtlichen Anschlusstermin mitgeteilt haben.
    Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie jetzt keine Vertragsverlängerungen durch z. B. Tarifwechsel eingehen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre E-Mail Adresse nicht mitnehmen können und diese bei Ihrem alten Anbieter verbleibt. Bei den meisten Anbietern können Sie Ihre E-Mail Adresse jedoch weiternutzen. Hier reicht der Besuch im Kundenzentrum oder ein Anruf bei der Kundenhotline, um Ihre E-Mail Adresse auch ohne Vertrag beim Altanbieter nutzbar zu machen.
    Bitte lassen Sie sich in dem Gespräch mit dem Altanbieter auf keine Vertragsänderung oder -verlängerung ein.
    Adressen von sogenannten Freemail-Anbietern (z.B. GMX, Google, Yahoo) können weiter genutzt werden.
  • Wann wird mein alter Vertrag gekündigt?

    Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, werden wir den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik an Ihrem Standort gewährleistet ist.

    Alles rund ums Thema Anbieterwechsel erfahren Sie auf unserer Informationsseite. 

  • Ab wann muss ich für meinen TNG-Glasfaseranschluss zahlen?

    Sie müssen erst dann für den Glasfaseranschluss zahlen, wenn Ihr bisheriger Vertrag beendet ist und Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen. 

  • Kann ich meine Rufnummern behalten?

    Ja, Sie können Ihre Rufnummern behalten, wenn die Ortsnummer (Vorwahl) gleich bleibt. Damit wir Ihre aktuellen Rufnummern übernehmen können, benötigen wir von Ihnen lediglich einen Anbieterwechselauftrag (Portierung). Es ist jedoch möglich, dass Ihr Altanbieter eine Bearbeitungsgebühr erhebt.

    Alle Informationen zum Anbieterwechsel können Sie auf unserer Informationsseite nachlesen. 

  • Wie kann ich doppelte Kosten vermeiden, wenn alter und neuer Vertrag gleichzeitig laufen?
    Im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 wird die Versorgungsverpflichtung geregelt.
    Wenn Sie einen Anbieterwechsel beauftragt haben, Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter jedoch endet, muss dieser Sie solange weiterversorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zu TNG geklärt sind.
    Am Tag der Umschaltung kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
    Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.
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