Ab wann gilt die Widerrufsfrist beim Glasfaseranschluss?

Vertrag unterschreiben

Endlich verständlich: Bei uns erfahren Sie, worin sich die verschiedenen Bestätigungsdokumente bei der Bestellung eines Glasfaseranschlusses unterscheiden und ab wann die Widerrufsfrist gilt.

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Uns erreichen regelmäßig Fragen wie: „Ich habe einen Vertrag bei einem anderen Anbieter – kann ich den noch widerrufen, wenn ich zu TNG wechseln möchte?“ 

Um das zu beantworten, ist es entscheidend zu wissen, ob bereits ein Vertrag mit dem Anbieter geschlossen wurde oder ob lediglich Ihr Vertragswunsch beim Anbieter eingegangen ist.

Prüfen Sie daher, welches Dokument Ihnen nach Ihrer Bestellung zugegangen ist: Handelt es sich dabei um die Auftragseingangsbestätigung oder die Auftragsbestätigung?

Was ist der Unterschied zwischen der Auftragseingangsbestätigung und der Auftragsbestätigung/Auftragsannahme?

 

Die Auftragseingangsbestätigung zeigt lediglich, dass Ihr Vertragswunsch beim Anbieter eingegangen, aber noch nicht angenommen ist.

Erst mit der Auftragsbestätigung erklärt der Anbieter die Annahme Ihres Vertragswunsches. Mit Eingang dieser Erklärung bei Ihnen ist der Glasfaservertrag wirksam geschlossen. 

 

Wann gilt die zweiwöchige Widerrufsfrist?

Verbraucher haben bei Abschluss eines Vertrags über Internet oder Telefon (sogenanntes Fernabsatzgeschäft) ein 14-tägiges Widerrufsrecht. 

Die Frist gilt ab Erhalt der Auftragsbestätigung/Auftragsannahme, da erst ab diesem Zeitpunkt der Vertrag zustande kommt. 

Natürlich können Sie bei Fernabsatzgeschäften auch widerrufen, wenn Sie noch gar keine Antwort oder lediglich die Auftragseingangsbestätigung erhalten haben. Denn in diesem Zeitfenster ist ja noch nicht einmal ein Vertrag zustande gekommen. 

Jetzt zu TNG-Glasfaser wechseln

Sie möchten zu uns wechseln und können den Auftrag bei Ihrem bisherigen Anbieter widerrufen? Dann freuen wir uns, Sie bald als Kund:in begrüßen zu dürfen!

Häufige Fragen zur Widerrufsfrist

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