Glasfaser als Mieter:in abschließen
Egal, ob eine Wohnimmobilie Ihnen gehört oder ob Sie dort Mieter:in sind: Der Glasfaservertrag wird immer direkt zwischen Ihnen als Nutzer:in und uns als Anbieter geschlossen. Das heißt: Wenn an Ihrer Adresse Glasfaser von uns verfügbar ist, können Sie den Anschluss selbstständig beauftragen.
Was passiert mit dem Glasfaseranschluss, wenn ich wieder ausziehe?
Bei Auszug aus Ihrer Wohnung nehmen Sie Ihren Vertrag einfach mit, wenn an der neuen Adresse ebenfalls ein TNG-Glasfaseranschluss verfügbar ist. Wenn nicht, gilt ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Glasfaser als Mieter:in Ist der Anschluss bereits vorhanden?
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Situation 1: In Ihrer Mietwohnung ist bereits ein TNG-Glasfaseranschluss installiert.
Sie möchten Glasfaser nutzen und in Ihrer Mietwohnung ist bereits eine TNG-Glasfaserleitung vorhanden? Dann suchen Sie sich einfach den passenden Glasfasertarif aus und schließen Ihren Glasfaservertrag online oder telefonisch bei uns ab. Es sind keine baulichen Maßnahmen erforderlich.
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Situation 2: An Ihrer Adresse ist Glasfaser verfügbar, aber das Wohngebäude ist noch nicht an das Glasfasernetz angeschlossen.
Wenn in der Straße Ihres Wohnhauses bereits eine TNG-Glasfaserleitung liegt, aber Ihr Wohngebäude noch nicht an das Glasfasernetz angeschlossen ist, können Sie für Ihre Wohnung den Ausbau des Glasfaseranschluss als Mieter:in beantragen.
Um die Glasfaserleitung von der Trasse bis in Ihre Wohnung zu verlegen, sind Baumaßnahmen auf dem Grundstück und am Gebäude der Eigentümer:innen erforderlich. Daher sollten Sie zunächst das Gespräch mit Vermieter:innen oder Hausverwaltung suchen und dort Ihren Wunsch äußern, dass Sie in Ihrer Mietwohnung Glasfaser nutzen möchten. Hierbei unterstützen wir Sie gern! Weiter unten erhalten Sie Informationen, auf welche Rechtslage Sie sich als Mieter:in berufen können.
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Situation 3: Im Haus liegt bereits eine Glasfaserleitung von einem anderen Anbieter. Sie möchten aber gern einen Glasfaservertrag bei TNG abschließen, z. B. aufgrund der günstigeren Tarife.
In diesem Fall helfen wir Ihnen gern dabei, die Optionen zu prüfen. Wenden Sie sich bitte an unsere Kollegen unter immo@tng.de und nennen Sie uns relevante Informationen wie Adresse, Kontaktdaten von Eigentümer oder Hausverwaltung, aktueller Anbieter der Glasfaserleitung im Haus und ggf. sogar Nummer auf der Glasfaserdose in Ihrer Wohnung.
Rechtsgrundlage für Glasfaser in einer Mietwohnung
Im Telekommunikationsgesetz (TKG) wurden Regelungen festgelegt, die es Mieter:innen erleichtern sollen, in einer Mietswohnung eine schnelle Internetverbindung per Glasfaser zu nutzen. Bei uns erfahren Sie, welche Rechtslage für Sie als Mieter:in gilt. |
Rechtslage beim Bau des Hausanschlusses
Im Telekommunikationsgesetz wird ausdrücklich festgelegt, dass der Anschluss eines Hauses an das Glasfasernetz von den Eigentümer:innen zu dulden ist (§ 134 TKG). Das bedeutet, dass die Vermieter:innen die Baumaßnahmen zur Herstellung des Glasfaseranschlusses auf dem Grundstück nicht verweigern können.
Zu den Baumaßnahmen gehören:
- die Verlegung der Glasfaserleitung von der Straße bis zum Haus
- die Einführung der Glasfaserleitung in den Keller- oder Technikraum
- die Installation des Hausübergabepunkts, auch Abschlusspunkt Linientechnik (APL) genannt
Die Einzelheiten der Hauseinführung werden bei einem Begehungstermin zwischen Hausverwaltung bzw. Eigentümer:innen und TNG-Mitarbeiter:innen festgelegt und protokolliert.
Rechtslage beim Leitungsweg im Haus
Im Haus selbst gilt ebenfalls eine Duldungspflicht (§145 TKG): Wenn im Haus noch keine Glasfaser-Innenhausverkabelung vorhanden ist, können die Mieter:innen verlangen, dass der Innenausbau bis in die Wohnung gestattet wird. Voraussetzung ist, dass vorher ein Glasfaseranschluss durch die Mieter:innen beauftragt wurde.
Wie hoch sind die Kosten für den Glasfaseranschluss als Mieter:in?
Der Bau des Hausanschlusses und die Innenhausverkabelung im Treppenhaus sind Sache der Eigentümer:innen bzw. Vermieter:innen. Etwaige Kosten hierfür sind von diesen zu tragen.
Für Sie als Mieter:in fallen nur die Tarifgebühren für den abgeschlossenen Vertrag an – dies erst ab der erfolgreichen Aktivierung des fertiggestellten Anschlusses und für die Dauer des Vertrages.
Innenhausverkabelung in der Wohnung
Wenn in Ihrer Wohnung zusätzlich eine Verkabelung notwendig ist, z. B. vom Glasfasermodem (ONT) zum Router – so können hierfür Kosten anfallen, die Sie als Mieter:in eventuell übernehmen müssen. Am besten besprechen Sie diesen Punkt ebenfalls mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihren Vermieter:innen.
An dieser Stelle ein Tipp: Bei der Wahl des Standorts von Glasfasermodem (ONT) und Router ist zu beachten, dass jeweils eine Steckdose für die Geräte benötigt wird und dass der Router möglichst zentral in Ihren Wohnräumen platziert sein sollte – um ein optimales WLAN-Signal zu gewährleisten. Eine Verkabelung in der Wohnung kann daher sinnvoll sein, um die volle Leistung der Glasfaserverbindung zu nutzen.
Unsere Glasfasertarife
Kontakt
Sie haben weitere Fragen zum Thema Glasfaser in der Mietwohnung oder möchten dass die Kollegen aus unserem Team Wohnungswirtschaft Kontakt zu Ihren Vermieter:innen oder der Hausverwaltung aufnehmen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail an immo@tng.de.
Wir unterstützen Sie dabei, Glasfaser in Ihre Mietwohnung zu bringen
Wenn Sie uns die Kontaktdaten Ihrer Hausverwaltung oder der Eigentümer:innen Ihres Wohngebäudes zukommen lassen, nehmen wir gern Kontakt auf und stehen bei Themen wie Hausanschluss und Innenhausverkabelung beratend zur Seite. Bei Interesse unterbreiten wir ein entsprechendes Angebot. Selbstverständlich sichern wir zu, dass der Umfang der Baumaßnahmen sowohl auf dem Grundstück als auch im Gebäude so gering wie möglich gehalten wird.
Heute schon an morgen denken
Immer mehr Internetaktivitäten benötigen höhere Bandbreiten.
Wertsteigerung der Immobilie durch Glasfaser
Ein Glasfaseranschluss ist nicht nur für die Mieter:innen von Vorteil: Er kann sich auch für die Eigentümer:innen durchaus lohnen. Auf dem Markt verzeichnen Wohnobjekte mit Glasfaseranbindung inzwischen eine bessere Wertentwicklung als Gebäude ohne Glasfaseranschluss. Für Mieter:innen ist Glasfaser immer häufiger ein Kriterium bei der Wohnungssuche.
Jetzt Glasfaser für Ihre Mietwohnung beauftragen
Alle Fragen sind beanwortet und es kann losgehen? Dann bestellen Sie Ihren neuen Glasfaseranschluss ganz einfach telefonisch an unserer Bestellhotline 0431 530 50 400 oder Sie schließen Ihren Vertrag online ab.
Häufige Fragen und Antworten
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Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Außer mir möchte keiner der Nachbarn Glasfaser haben. Kann ich trotzdem angeschlossen werden?
Ja, Ihr Glasfaser-Antrag ist dafür ausreichend, dass Sie angeschlossen werden.
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Wie sieht der Ablauf bei einem Mehrfamilienhaus aus?
Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern können einen Glasfaseranschluss bei uns bestellen. Im Rahmen einer vor-Ort-Begehung wird in Abstimmung mit dem Eigentümer die genaue Vorgehensweise zum Ausbau besprochen. Damit das Signal uneingeschränkt in jeder Wohneinheit genutzt werden kann, wird die Glasfaser-Innenhausverkabelung empfohlen, um nicht auf den letzten Metern bis in die Wohnung wichtige Bandbreiten zu verlieren.
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Kann ich als Mieter:in Glasfaser nutzen?
Damit das Highspeed-Internet via Glasfaser wirklich bei Ihnen am Endgerät ankommt, muss das Glasfaserkabel vom Hausanschluss (Netzebene 3) im Inneren des Mehrfamilienhauses bis in Ihre Wohnung (Netzebene 4) gelegt werden. Hierfür stehen wir als Netzbetreiber Hausverwaltungen, Eigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften gerne beratend zur Verfügung. Im Telekommunikationsgesetz wird geregelt, auf welche Rechtslage Sie sich als Mieter:in berufen können. Mehr dazu finden Sie auf unserer Themenseite "Glasfaser in der Mietwohnung".
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Wieso ist die Innenhausverkabelung besonders bei Mehrfamilienhäusern wichtig?
Bei Mehrfamilienhäusern ist die Innenhausverkabelung wichtig für eine stabile Internetanbindung in jede Wohneinheit. Nur so kommt die volle Bandbreite garantiert in jeder Wohneinheit an. Hierzu sollte in jeder Wohnung ein eigener ONT installiert werden.
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Wegfall des Nebenkostenprivilegs
Inzwischen wird internetbasiertes Fernsehen von fast jedem fünften Haushalt in Deutschland genutzt – mit steigender Tendenz. Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber den Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs beschlossen.
Seit Jahrzehnten war es Realität, dass die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung mit einem Anbieter für Kabelfernsehen einen Sammelvertrag über mehrere Jahre für alle Wohneinheiten zu relativ günstigen Konditionen abschließt. Die anfallenden Kosten werden dann auf die Mieter:innen umgelegt. Wollten Mieter:innen allerdings nur digitales Fernsehen nutzen, mussten die monatlichen Kabelgebühren von 10 bis 15 Euro trotzdem entrichtet werden. Die Streichung dieses Nebenkostenprivilegs zum 01. Juli 2024 bietet Ihnen auch die Möglichkeit, selbst das Angebot auszuwählen. An diesem Punkt müssen Sie selbst aktiv werden und sich kümmern. Doppelte Gebühren fallen so nicht mehr an.
Wenn Sie sich über die Zusatzoption für digitales Fernsehen über waipu.tv in einem TNG-Vertrag interessieren, gibt es hier weitere Informationen.
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