• Wie kann ich doppelte Kosten vermeiden, wenn alter und neuer Vertrag gleichzeitig laufen?
    Im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 wird die Versorgungsverpflichtung geregelt.
    Wenn Sie einen Anbieterwechsel beauftragt haben, Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter jedoch endet, muss dieser Sie solange weiterversorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zu TNG geklärt sind.
    Am Tag der Umschaltung kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
    Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.
  • Kann ich Zusatzoptionen wie z. B. waipu.tv oder einen Mobilfunktarif auch später noch zum Vertrag hinzufügen?

    Ja, Sie können waipu.tv oder einen Mobilfunkttarif auch zu einem späteren Zeitpunkt nach Vertragsschluss noch hinzufügen.

  • Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Außer mir möchte keiner der Nachbarn Glasfaser haben. Kann ich trotzdem angeschlossen werden?

    Ja, Ihr Glasfaser-Antrag ist dafür ausreichend, dass Sie angeschlossen werden.

  • Was muss ich als Eigentümer:in eines Mehrfamilienhauses wissen?
    Sollte Ihre Mieter:innen sich für eine leistungsstarke Zukunft mit Glasfaser entscheiden, schließen sie selbst den Vertrag über ein Glasfaserprodukt mit uns ab. Ziehen Ihre Mieter:innen aus, können die Nachmieter:innen den Anschluss weiter nutzen. Dafür müssen die Nachmieter:innen lediglich einen neuen Glasfaser-Vertrag mit der TNG abschließen.
    Des Weiteren ist der Hauseigentümer für die Glasfaser-Innenhausverkabelung verantwortlich, d. h. das Verlegen einer Glasfaserleitung vom Hausübergabepunkt im Keller bis in jede Wohnung.
    Für die Gebiete Ostholstein, Probstei, Südangeln und die Mittlere Geest kann ein entsprechendes Angebot bei der TNG angefordert werden.
  • Ich besitze ein Mehrfamilienhaus. Keiner meiner Mieter möchte einen Glasfaservertrag. Ich möchte mein Haus aber ans schnelle Glasfasernet anbinden lassen. Was kann ich tun?
    Um Ihr Haus an das Glasfasernetz anschließen zu können, benötigen wir mindestens einen Glasfaser-Vertrag. Überzeugen Sie somit mindestens einen Ihrer Mieter:innen von den vielen Vorteilen der leistungsstarken Glasfasertechnik.

    Vielleicht können Sie Ihre Mieter:Innen mithilfe folgender Argumente überzeugen?