Sollte Ihre Mieter:innen sich für eine leistungsstarke Zukunft mit Glasfaser entscheiden, schließen sie selbst den Vertrag über ein Glasfaserprodukt mit uns ab. Ziehen Ihre Mieter:innen aus, können die Nachmieter:innen den Anschluss weiter nutzen. Dafür müssen die Nachmieter:innen lediglich einen neuen Glasfaser-Vertrag mit der TNG abschließen.
Des Weiteren ist der Hauseigentümer für die
Glasfaser-Innenhausverkabelung verantwortlich, d. h. das Verlegen einer Glasfaserleitung vom Hausübergabepunkt im Keller bis in jede Wohnung.
Für die Gebiete Ostholstein, Probstei, Südangeln und die Mittlere Geest kann ein entsprechendes Angebot bei der TNG angefordert werden.