• Verliere ich nach Kündigung meines bisherigen Anschlusses auch die Berechtigung für mein E-Mail-Konto?
    Wenn Sie einen Anschluss und dazu auch ein E-Mail-Postfach bei einem anderen Anbieter (zum Beispiel Anschluss und E-Mail-Postfach bei der Telekom) haben, können Sie auch nach Ihrer Kündigung sämtliche Daten sichern. Dazu müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse rechtzeitig (nach Kündigung) in ein Freemail-Postfach umwandeln.
    Schauen Sie dafür einmal in die FAQ Ihres bisherigen Anbieters. Als Telekomkunde schauen Sie beispielsweise auf der Seite https://www.telekom.de/hilfe/apps-dienste/e-mail/konto/adresse-behalten
  • Wann wird mein alter Vertrag gekündigt?
    Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, werden wir den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik an Ihrem Standort gewährleistet ist.
  • Ab wann muss ich für meinen TNG-Glasfaseranschluss zahlen?

    Sie müssen erst dann für den Glasfaseranschluss zahlen, wenn Ihr bisheriger Vertrag beendet ist und Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen.

  • Wann muss ich den Anbieterwechsel beauftragen, damit alles rechtzeitig klappt? 
    Im Optimalfall direkt bei der Bestellung. Sollten Sie aber Ihre Meinung während des Ausbaus ändern, können Sie es auch später noch nachholen über unser Anbieterwechselformular.
    Um aber doppelte Kosten durch eine verzögerte Kündigung bei Ihrem Alt-Anbieter zu vermeiden, sollten sie die Mitnahme bei uns am besten vor Ihrem Aktivierungstermin bei uns beauftragen, damit wir diesen an den Kündigungstermin bei Ihrem vorherigen Anbieter anpassen können.
  • Kann ich meine Rufnummern mitnehmen?
    Kurz gesagt: Ja. Sie können Ihre Rufnummer immer mitnehmen, wenn Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb des gleichen Vorwahlbereichs zu uns wechseln, da die Rufnummer an die Ortsnummer gebunden ist. 
    Wichtig ist: Wenn Sie selbst bereits bei Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt oder im ersten Schritt bei uns keine Rufnummernmitnahme beauftragt haben, können Sie noch 90 Tage nach Kündigungsdatum bei Ihrem alten Anbieter Ihre Nummer zu uns portieren lassen.