Eine Rufnummernportierung kann frühestens drei Monate vor Vertragsende beim alten Provider beantragt werden. Spätestens muss die Rufnummernportierung 90 Tage nach dem Vertragsende beim alten Provider beantragt worden sein.
Ja, das ist möglich. Gesetzlich ist der bisherige Anbieter Ihres Anschlusses sogar dazu verpflichtet, dies zu ermöglichen und Ihre Leitung wieder zu aktivieren, wenn die Umstellung nicht erfolgreich war.
Wichtig hierbei ist, dass Sie sich als Kunde aktiv und schnell bei uns melden müssen, wenn die Aktivierung nicht erfolgreich war. Dann können wir uns darum kümmern, dass Ihr alter Anschluss vorübergehend aktiv bleibt.